Beratung
- Erstberatung
- Schulungen zu Hause
- Pflegeberatungen als Nachweis entsprechend § 37.3 SGB XI
- Je nach Pflegegrad schreibt der Gesetzgeber vor, dass, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Angehörigen
- erbracht wird, ein zugelassener Pflegedienst die Qualität der Pflege in bestimmten Abständen überprüfen muss.
- Pflegegrad 0 - 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 - 5: alle 3 Monate
- Vorbereitung / Begleitung im MDK Verfahren
- Prüfung von Gutachten
- Wohnumfeldanpassung
- Hilfsmittelversorgung
Betreuung
- Begleitung zu Ärzten und Behörden
- Gemeinsame Tagesgestaltung, Spaziergänge, Behördengänge, Friedhofsbesuche u.V.m
- Biografieorientierte Aktivierungen
- Gedächtnistraining, kognitives Training/Übungen
- Unterstützung und Aktivierung im Alltag
- Unterstützung in der Mobilisation
- Haushaltshilfe
-
Pflege
Grundpflege/Körperpflege als Sachleistung nach SGB XI § 36 wie z.B.:
- Große-/ Kleine Körperpflege (z.B. Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung)
- Transfer An-/Auskleiden
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme
- Mobilisation
Hauswirtschaftliche Hilfe z.B.:
- Reinigungsdienste
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Waschen der Wäsche und Kleidung, Bügeln
- Einkaufen/Besorgungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege durch uns , für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Behandlungspflege / Häusliche Krankenpflege
sind verordnungsfähige Maßnahmen, sogenannte Krankenkassenleistungen, welche durch die jeweiligen Krankenkassen übernommen werden, wie z.B.:
- Medikamentengabe
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Infusionen
- Stütz- und Kompressionsverband
- Wundverbände
und Vieles mehr...
Auch die Grundpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden.