Leistungsspektrum

Beratung

  • Erstberatung
  • Schulungen zu Hause
  • Pflegeberatungen als Nachweis entsprechend § 37.3 SGB XI
  • Je nach Pflegegrad schreibt der Gesetzgeber vor, dass, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Angehörigen 
  • erbracht wird, ein zugelassener Pflegedienst die Qualität der Pflege in bestimmten Abständen überprüfen muss.
  • Pflegegrad 0 - 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 - 5: alle 3 Monate
  • Vorbereitung / Begleitung im MDK Verfahren
  • Prüfung von Gutachten
  • Wohnumfeldanpassung
  • Hilfsmittelversorgung


Betreuung

  • Begleitung zu Ärzten und Behörden
  • Gemeinsame Tagesgestaltung, Spaziergänge, Behördengänge, Friedhofsbesuche u.V.m
  • Biografieorientierte Aktivierungen
  • Gedächtnistraining, kognitives Training/Übungen
  • Unterstützung und Aktivierung im Alltag
  • Unterstützung in der Mobilisation
  • Haushaltshilfe
  • 


Pflege

Grundpflege/Körperpflege als Sachleistung nach SGB XI § 36 wie z.B.:

 

  • Große-/ Kleine Körperpflege (z.B. Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung)
  • Transfer An-/Auskleiden 
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation

 

Hauswirtschaftliche Hilfe z.B.:

 

  • Reinigungsdienste 
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung, Bügeln
  • Einkaufen/Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten

 

Verhinderungspflege


Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege durch uns , für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.


Behandlungspflege / Häusliche Krankenpflege


sind verordnungsfähige Maßnahmen, sogenannte Krankenkassenleistungen, welche durch die jeweiligen Krankenkassen übernommen werden, wie z.B.:

 

  • Medikamentengabe
  • Blutdruckkontrolle
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Stütz- und Kompressionsverband
  • Wundverbände 

 

und Vieles mehr...

Auch die Grundpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden.

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